Die Mitgliedsgesellschaften des Nationalen Versicherungsbüros Schweiz (NVB) und des Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF)
Die in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherungseinrichtungen bilden und betreiben gemeinsam das Nationale Versicherungsbüro und den Nationalen Garantiefonds, die eigene Rechtspersönlichkeit haben (Art. 74 Abs. 1 und 76 Abs. 1 SVG).
Die Mitgliedschaft beim NVB und dem NGF ist eine Bedingung für die Bewilligung zum Betrieb der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (Art. 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG).


