Wir stellen Ihnen hier nachstehend neutrale Schadenanzeigen für Ihre Anmeldungen von Schadenfällen nach SVG 74 (NVB) oder nach SVG 76 (NGF) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie die Schadenanzeigen nur per Postweg an Ihre Versicherungsgesellschaft oder an eines unserer genannten Swiss Interclaims-Standorten einreichen können.
SVG 74:
SVG 76:


