Die Organisation
Die in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
zugelassenen Versicherungseinrichtungen bilden und betreiben gemeinsam das
Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB), das eigene Rechtspersönlichkeit hat
(Art. 74 Abs. 1 des
Strassenverkehrsgesetzes SVG).
Das NVB nimmt die Rechtsform eines
Vereins gemäss Art. 60
ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ein (Art. 1 Abs. 1 der Statuten des
NVB).
Laut Gesetz kann das NVB seine Mitglieder oder Dritte mit der
Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben betrauen und einen geschäftsführenden
Versicherer bezeichnen (Art. 76b Abs. 4 lit. a
SVG). Der Vorstand des NVB hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die
operativen Vereinsaufgaben einem geschäftsführenden Versicherer anvertraut. Seit
der Gründung des NVB wird diese Aufgabe durch die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
wahrgenommen.
Der Sitz des NVB befindet sich am Sitz des
geschäftsführenden Versicherers in Zürich. Zusätzlich verfügt das NVB über im
Handelsregister eingetragene Zweigniederlassungen in Lausanne und Lugano.


