Die Mitgliedsgesellschaften des Nationalen Versicherungsbüros Schweiz (NVB) und des Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF)
Die in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherungseinrichtungen bilden und betreiben gemeinsam das Nationale Versicherungsbüro und den Nationalen Garantiefonds, die eigene Rechtspersönlichkeit haben (Art. 74 Abs. 1 und 76 Abs. 1 SVG).
Die Mitgliedschaft beim NVB und dem NGF ist eine Bedingung für die Bewilligung zum Betrieb der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (Art. 13 des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG).
Nachstehend sind die Mitgliedsgesellschaften des NVB und des NGF aufgelistet. Durch Mausklick auf die Logos der Gesellschaften können deren genaue Kontaktdaten und deren SVV-Code abgerufen werden. Der Mausklick auf den "Liste drucken" bezeichneten Link öffnet ein neues Fenster mit einer detaillierten Auflistung sämtlicher Mitgliedsgesellschaften.


