Im Dezember 2009 wurde zwischen der ISVAP (Italienische Aufsichtsbehörde und Auskunftsstelle), der ANIA (Italienischer Versicherungsverband) und dem NVB durch Dr. Giancarlo Giannini (Präsident ISVAP), Dr. Fabio Cerchiai (Präsident ANIA) und Dr. Martin Metzler (Präsident NVB) ein Besucherschutzabkommen unterzeichnet.
Dieses Abkommen tritt am 01.01.2010 in Kraft und sieht die sinngemässe Anwendung der bedeutendsten Bestimmungen der 4. KH-Richtlinie der EU im Verhältnis zwischen den beigetretenen MF-Haftpflichtversicherern der beiden Länder vor, dies jeweils unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit.
Die Vertragsparteien erklären, dass die beitretenden
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer der beiden Länder im jeweils anderen Land
Schadenregulierungsbeauftragte (SRB) ernennen und diese ihren eigenen nationalen Auskunftsstellen melden. Für die Schweizerischen Versicherer wird, was die Ernennung betrifft - analog (d.h. vertraglich, da die
gesetzliche Regelung aufgrund fehlender staatsvertraglicher Einigung im Sinne
von Art. 79e SVG nicht zum Zuge kommt) auf Art. 79b SVG hingewiesen. Mit der Benennung eines SRB erklären die Mitgliedsgesellschaften ihren Beitritt zum Abkommen.


